AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KANTO GmbH
Mit dem Erwerb eines Eintrittsausweises bzw. dem Betreten der SchwabenQuellen entsteht zwischen dem Erwerber (im folgenden Badegast oder Benutzer genannt) und der KANTO GmbH (im folgenden Betreiber genannt ) ein Vertrag gemäß folgender Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Preisaushängen:
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I. Allgemeines
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Die Haus- und Saunaordnung dient dem Zwecke der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der SchwabenQuellen und ihren Einrichtungen. Die Haus- und Saunaordnung ist für alle Badegäste, Besucher und sonstige Benutzer verbindlich. Sämtliche der aktuell ausgehängten Neuregelungen der Corona-Schutz-Hygieneverordnung müssen beachtet und eingehalten werden.
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Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder allgemeinen Beschädigungen jeglicher Art haftet der Verursacher für den Schaden.
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Die Benutzer der SchwabenQuellen haben alles zu unterlassen, was dem Zwecke der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen sind verboten und führen unmittelbar zu einem Hausverbot.
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Das Rauchen in den SchwabenQuellen ist nur an den gesondert gekennzeichneten Standorten gestattet. Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Restauranträumen eingenommen werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
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Zerbrechliche Behältnisse wie Glas, Keramik u.ä. dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
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Der Betreiber der SchwabenQuellen übt allen Benutzern gegenüber, sofern erforderlich, das Hausrecht aus. Benutzer, die gegen die Haus- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder anhaltend von der Benutzung der SchwabenQuellen ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht rückerstattet.
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Wünsche, Anregungen und Beschwerden werden von den Mitarbeitern oder der Geschäftsführung des Betreibers entgegengenommen.
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Liegen gelassene Sachen sind möglichst an der Eintrittskasse abzugeben. Über liegen gelassene Sachen wird nach der jeweils gültigen Fundsachen-Verordnung der Stadt Stuttgart verfügt.
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Den Badegästen ist es nicht gestattet, Musikinstrumente, Tonwiedergabe-Geräte oder Fernsehgeräte mitzubringen und diese zu benutzen. Ebenso ist es nicht gestattet, Bildaufzeichnungen zu machen, insbesondere zu filmen und zu fotografieren.
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Für jede Rechnung wird von den Schwaben Quellen eine Bearbeitungsgebühr von € 8,00 berechnet.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
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Die Öffnungs- und Benutzungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Der Sauna- und Badebetrieb endet 30 Minuten vor Schließung der SchwabenQuellen.
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Von der Benutzung der SchwabenQuellen und Ihren Einrichtungen sind ausgeschlossen:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
b) Personen, die Tiere mit sich führen.
c) Personen, die unter anstoßerregenden Krankheiten leiden. -
Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie Menschen mit Einschränkung ist die Benutzung und der Aufenthalt in den SchwabenQuellen und deren Einrichtungen nur in Begleitung einer verantwortlichen Person gestattet.
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Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechenden Leistungen sein.
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Für verlorene Eintrittskarten / Wertschecks wird kein Ersatz geleistet.
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Wertschecks der SchwabenQuellen können im Gegenwert Wertaufdruckes für jede Leistung der SchwabenQuellen eingelöst werden und bleiben drei Jahre nach Schluss des Ausstellungsjahres gültig. Danach verfällt der Wertscheck entschädigungslos. Die Verlängerung der Einlösungsfrist oder eine Barauszahlung sind ausgeschlossen.
III. Haftung und Meldepflicht der Badegäste
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Die Benutzung der SchwabenQuellen und deren Nebeneinrichtungen durch die Badegäste geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die SchwabenQuellen und ihre Nebeneinrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Benutzers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Benutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Haftungsausschluss gem. S. 1 gilt ebenfalls nicht für Schäden, die der Benutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
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Wertsachen und Bargeld sind von den Badegästen in einer eigens dafür eingerichteten Wertfachanlage zu deponieren. Für die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen von deponierten Wertsachen und Bargeld haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Betreiber haftet ferner nach den gesetzlichen Vorschriften für die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen anderer, von den Badegästen mitgebrachter Gegenstände.
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Sofern ein Badegast im Rahmen einer Leistung der KANTO GmbH (Nutzung der Therme, Massage, etc.) eine Verletzung und/oder einen Unfall erleiden sollte, so muss dieser oder eine etwaige Begleitperson (Verwandte/r, Freund/in) die Verletzung/den Unfall umgehend vor Ort einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin des Betreibers melden. Bei einer schwerwiegenden Verletzung, durch die der Einsatz von Sanitätern erforderlich ist, wird von den Sanitätern eine Unfallmeldung aufgenommen. Die Meldepflicht dient dazu, die notwendigen Schritte nach der Verletzung/dem Unfall einzuleiten und weitere Verletzungen/Unfälle zu vermeiden.
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IV. Besondere Bestimmungen
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Die Verweildauer einschl. Aus- und Ankleiden richtet sich nach dem vom Badegast selbst gewählten Eintrittstarif, der durch Aushang bekannt gemacht ist. Bei der Überschreitung der Verweildauer besteht entsprechend dem Aushang Nachzahlungspflicht. Die Verweildauer beginnt mit der Benutzung des Eingangdrehkreuzes und endet mit der Benutzung des Ausgangdrehkreuzes.
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Eine Überziehung der Verweildauer außerhalb der Öffnungszeiten respektive Überziehung der Schließzeit führt zu einer Überziehungsgebühr von aktuell 40 EUR für SchwabenQuellen Besucher und 20 EUR für Kanto Sports Besucher.
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Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Benutzung der SchwabenQuellen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Aufgrund ordnungsbehördlicher Auflagen ist der Zutritt zu den SchwabenQuellen Kindern unter 6 Jahren nicht erlaubt.
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Sauna- und Badeeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife und anderen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
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Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden, in diesen Räumen müssen Badeschuhe getragen werden.
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Die Wasserflächen dürfen nur über die hierfür vorgesehenen Abgänge betreten werden. Seitliches Einspringen, Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen ist nicht gestattet. Das Waschen von Wäsche- oder Bekleidungsstücken ist auf keinen Fall gestattet.
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Das Tönen und Färben von Haaren, auch in den Vorreinigungsräumen, ist nicht gestattet.
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Verfassungswidrige tätowierte Darstellungen (nach StGB § 86a) auf dem Körper müssen beim Betreten der Anlage abgeklebt oder unkenntlich gemacht werden.
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Intimschmuck muss abgelegt werden oder bedeckt gehalten werden.
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Bei Bildübertragungen jeglicher Art (Fernsehen, Film, Foto), die mit Genehmigung der SchwabenQuellen erfolgen, erteilt der Benutzer den SchwabenQuellen seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm im Rahmen dieser Bildübertragung gemachten Aufnahmen, ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung, verwendet werden dürfen
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Verhaltenspflichten bei der Nutzung von Badebekleidung am Textiltag
Der Aufenthalt in den SchwabenQuellen ist nur am Textiltag mit üblicher Badebekleidung gestattet. Unter übliche Badekleidung fallen körperanliegende Bade-anzüge, Badekleider (Burkini) und Bikinis sowie Badehosen und -shorts. Als Material sind geeignete Kunststofffasern oder dünne Baumwolle zulässig. Ob die Bekleidung den Anforderungen entspricht, entscheidet das Aufsichtspersonal. Übliche Badebekleidung kann in der Boutique der SchwabenQuellen erworben werden. Bademäntel und Handtücher werden gegen Bezahlung und Pfand verliehen, Badeschuhe werden verkauft. Am Ende der Besuchszeit hat der Badegast die Leihwäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.
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V. Verlust von Chip-Armbändern und Leihwäsche
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Bargeldloser Zahlungsverkehrs - Medium (Chip-Armband)
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Der Umkleideschrank ist von jedem Badegast selbst zu verschließen; das Chip-Armband ist während der gesamten Verweildauer bei sich zu tragen.
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a) Für schuldhaft in Verlust geratener Chip-Armbänder, bei denen die Möglichkeit gegeben ist, die aufgelaufenen Kosten des Gastkontos noch während der Verweildauer des Gastes zu ermitteln und abzurechnen, ist ein Betrag in Höhe von € 6,00 zu entrichten, um den Verlust des Chip-Armbands zu decken. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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Leihwäsche
Bei Inanspruchnahme von Leihwäsche wird dem Gast sowohl die Leihgebühr als auch der Gegenwert der Leihwäsche als Pfand auf sein Medium aufgebucht. Bei Rückgabeder Leihwäsche wird dem Gast lediglich die Leihgebühr berechnet (s. Aushang). Bei schuldhaftem Verlust der Leihwäsche ist der Gast verpflichtet, zusätzlich zur Leihgebühr für den entstandenen Schaden aufzukommen.
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VI. Sauna-Anlagen (Schwitzbäder)
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Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Handtuch) benutzt werden. Im Saunabereich dürfen eigene Badeessenzen nicht verwendet werden. In den besonders gekennzeichneten Ruhebereichen dürfen anwesende Benutzer nicht belästigt oder gestört werden. In den Saunen und Schwitz-bädern ist Ruhe zu bewahren.
Stand 01. Januar 2024